Studiengebühren
| Studiengang | ECTS | Dauer | Studienbeginn 2026 |
| Studienkolleg Vollständiges Programm | k. A. | 1 Jahr 2 Semester | pro Semester |
| Studienkolleg mit Deutsch A2 oder Englisch C1 | k. A. | 1 Jahr 2 Semester | pro Semester |
| Studienkolleg (Business Foundations Program) – kein Sprachunterricht – akademisches Programm | k. A. | 1 Jahr 2 Semester | pro Semester |
BSc in Betriebswirtschaftslehre (Standard-Track) | 180 | 3 Jahre 6 Semester | pro Semester |
| BSc in Betriebswirtschaftslehre (Intensiv-Track) | 210 | 3 Jahre 6 Semester | pro Semester |
| MSc in Business Analytics und Data Science (Standard-Track) | 120 | 2 Jahre 4 Semester | pro Semester |
| MSc in Business Analytics und Data Science (Fast Track) | 90 | 1,5 Jahre 3 Semester | pro Semester |
| MSc in Internationalem Management (Standard-Track) | 120 | 2 Jahre 4 Semester | pro Semester |
| MSc in Internationalem Management (Fast Track) | 90 | 1,5 Jahre 3 Semester | pro Semester |
| MSc in Globaler Logistik & SCM (Standard-Track) | 120 | 2 Jahre 4 Semester | pro Semester |
| MSc in Global Logistics & SCM Fast Track | 90 | 1,5 Jahre 3 Semester | pro Semester |
| MBA Leadership and Supply Chain Management | 60 | 1,5 Jahre 3 Semester | pro Semester |
Steuereinsparungen
In Deutschland können Studiengebühren in der Steuererklärung geltend gemacht werden, und die dadurch erzielten Steuerersparnisse können zur Teilfinanzierung des Studiums genutzt werden.
Alle Masterstudierenden können die gesamten Kosten ihres Studiums vor dem Abschluss und nach Beendigung ihrer Berufsausbildung als voraussichtliche einkommensbezogene Aufwendungen geltend machen und diese als kumulierte Verluste über ihre Studienzeit vortragen – vorausgesetzt, sie hatten in dieser Zeit kein oder nur ein sehr geringes Einkommen. Verlustvorträge machen das möglich: Die Verluste, die dir durch dein Studium entstehen, werden in den Folgejahren nach dem Abschluss mit deinen Einkünften verrechnet. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen. Die Kosten für das Auslandssemester und die Studiengebühren sind absetzbar.
Die Verlustvorträge können nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Studium um ein Zweitstudium handelt (Masterstudium nach dem Bachelor oder Bachelorstudium nach einer Ausbildung). Die Kosten für Erststudiengänge können bis zu einer Obergrenze von 6.000 € als Sonderausgabe abgezogen werden. Studienbezogene Ausgaben wirken sich nur im selben Jahr aus und führen nur dann zu Steuervorteilen, wenn das Einkommen hoch genug ist, dass man in Deutschland tatsächlich Einkommensteuer zahlt. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Regelung bezüglich der Kosten für den Erststudiengang. Aus diesem Grund sollten Studierende ihre studienbezogenen Ausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung immer als einkommensabhängige Ausgaben geltend machen.
Wenn Studierende am Brain-Capital-Programm teilnehmen und die Zahlung der Studiengebühren aufschieben, können die Gebühren sofort nach Beginn der Zahlung abgezogen werden (Ausflussprinzip).
*Unverbindliche Aussage, da die KLU nicht als Steuerberater auftreten darf.
Lebenshaltungskosten
Studierende in Vollzeitstudiengängen sollten pro Studienjahr etwa 16.870 € einplanen (ohne Reisekosten). Bei der Beantragung eines Studentenvisums bei deutschen Botschaften oder Konsulaten muss ein Betrag von mindestens 11.904 € pro Jahr hinterlegt oder nachgewiesen werden.
Geschätzte Ausgaben für eine Person pro Jahr in Euro:
Krankenversicherung (wenn du ≥ 30 Jahre alt bist) | 1.500 € (2.400 €) |
| Haftpflichtversicherung | 60 € |
| Wohnung / Unterkunft | 7.200 € |
| Essen, Kleidung, Sonstiges | 7.200 € |
| Lehrbücher (empfohlen) | 800 € |
| Aufenthaltsgenehmigung | 110 € (Verlängerung 80 €) |
Gesamt (pro Jahr)
| 16.870 € (17.770 €) |
Die Kosten für Studierende können je nach Wahl der Unterkunft, Lebenshaltungskosten oder Reisekosten erheblich variieren. Weitere Informationen findest du auf der Website „Studieren in Deutschland“.




